Der Regulierungsrahmen für Lebensmittelverpackungen
Die Vorschriften der aktuellen Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit bilden einen Flickenteppich und es ist nicht immer einfach, sie auf Verpackungsklebstoffe anzuwenden. Nachstehend finden Sie eine hilfreiche Einführung zu den wichtigsten Vorschriften und es wird erläutert, was dies für Klebstoffe bedeutet.
Überblick über lebensmittelechte Verpackungen
Unsere Regulierungsexperten verfügen über fundierte Kenntnisse der lokalen Gesetzgebung. Wenn diese mit unserem globalen Netzwerk geteilt werden, erhalten wir ein besseres Verständnis über lebensmittelechte Verpackungen und die Rolle von Klebstoffen. Für weitere Informationen über die weltweite Gesetzgebung zu lebensmittelechten Verpackungen klicken Sie hier.
Gesetze der Europäischen Union (EU) zur Lebensmittelsicherheit
Einer der Eckpfeiler der EU-Gesetzgebung ist die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Sie legt allgemeine Grundsätze fest, denen alle Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt entsprechen müssen. Sie soll sicherstellen, dass Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, die menschliche Gesundheit nicht gefährden, die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht verändern und ihre sensorischen Eigenschaften, wie Geschmack oder Geruch, nicht beeinträchtigen.
Darüber hinaus müssen alle Materialien mit Lebensmittelkontakt so hergestellt werden, dass sie der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen.
Für einige spezifische Materialien wie Kunststoffe, Keramik und Zellglasfolie gibt es eine eigene harmonisierte europäische Regelung. Die harmonisierte europäische Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 enthält eine Liste mit mehr als 1.000 Substanzen, die für die Verwendung in der EU zugelassen sind. Viele Materialien wie etwa Klebstoffe, Papier und Karton, Tinten, Beschichtungen und Gummistoffe werden zurzeit jedoch nicht von einer harmonisierten europäischen Regelung erfasst. In diesem Fall können die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften erlassen.
Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten und andere Gesetze
Deutschland, Spanien, Italien, die Niederlande und andere Länder haben ihre eigenen Gesetze für Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Sie decken eine Reihe von Materialien ab, die nicht der harmonisierten europäischen Gesetzgebung unterliegen. In einigen Fällen sind Klebstoffe enthalten. Die Gesetzgebung der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) reguliert Klebstoffe in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. China, Indien und der MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) erweitern ihre Gesetzgebung und dies wird sich möglicherweise auf Klebstoffe auswirken.
Der Status von Klebstoffen in der Gesetzgebung für Lebensmittelverpackungen
In der EU fallen Klebstoffe unter die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Da sie jedoch nicht durch eine harmonisierte Verordnung auf europäischer Ebene abgedeckt sind, legen die Interessengruppen der Lebensmittelindustrie häufig die Kunststoffverordnung zugrunde, die eine Liste zugelassener Stoffe enthält. Diese Liste ist die wichtigste regulatorische Referenz, die von Klebstofflieferanten verwendet wird. Alternativ kann für die erforderliche Risikoeinschätzung auf die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf Beschlüsse des Europarates, auf nationale Gesetzgebung und sogar auf außereuropäische Gesetzgebung verwiesen werden. Dies ist keine ideale Situation, da durch unterschiedliche Anforderungen Komplikationen für Klebstofflieferanten und ihre Kunden entstehen können.
Industrieverbände stellen häufig Leitlinien für nicht harmonisierte Materialien bereit. Die FEICA (Association of the European Adhesive and Sealant Industry) hat mithilfe ihrer Mitgliedsunternehmen, darunter H.B. Fuller, verschiedene nützliche Leitfäden zu Klebstoffen in Materialien mit Lebensmittelkontakt erstellt, um die Interessengruppen der Lebensmittelindustrie zu unterstützen. Diese finden Sie hier.
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